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E-MobilInvest Thüringen 2025 – Förderung für Ladeinfrastruktur

Was ist E-MobilInvest Thüringen?

Mit dem Landesprogramm E-MobilInvest Thüringen stellt der Freistaat ein zukunftsweisendes Förderinstrument bereit, das gezielt den Ausbau der Ladeinfrastruktur unterstützt. Im Mittelpunkt stehen dabei Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, die sowohl privat als auch öffentlich zugänglich sein können. Die Maßnahme ist Teil der landesweiten Strategie zur Förderung emissionsfreier Mobilität und soll dazu beitragen, dass Thüringen seine Klimaziele schneller erreicht und gleichzeitig die Innovationskraft regionaler Unternehmen gestärkt wird.

Das Förderprogramm richtet sich an alle, die einen aktiven Beitrag zur Verkehrswende leisten wollen – egal ob als Unternehmer, Kommune oder Privatperson. Besonders im Fokus steht der infrastrukturelle Ausbau abseits der großen Ballungsräume, um eine flächendeckende Versorgung mit Ladepunkten in Thüringen sicherzustellen. Dabei geht es nicht nur um die reine Installation, sondern auch um Planung, Netzanschlüsse, Energieversorgung und intelligente Steuerung – also um ein ganzheitliches Konzept für zukunftsfähige Mobilität.

E-MobilInvest ergänzt damit die bundesweiten Förderangebote und schafft passgenaue Unterstützung für die spezifischen Anforderungen in Thüringen. Wer Ladepunkte errichtet, profitiert nicht nur von attraktiven Zuschüssen, sondern leistet auch einen messbaren Beitrag zur Dekarbonisierung des Verkehrssektors – ein Punkt, der in vielen Ausschreibungen und Nachhaltigkeitsbewertungen zunehmend an Relevanz gewinnt.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Ein zentrales Merkmal von E-MobilInvest ist die breite Antragsberechtigung. Anders als viele Förderprogramme auf Bundesebene, die sich oft auf bestimmte Gruppen wie Unternehmen oder Wohnungswirtschaft fokussieren, richtet sich das Thüringer Modell bewusst an eine Vielzahl von Zielgruppen. Dazu zählen in erster Linie privatwirtschaftliche Unternehmen, die ihren Standort in Thüringen haben – unabhängig von der Unternehmensgröße oder Branche. Auch kommunale Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen, Vereine und Genossenschaften sind ausdrücklich förderfähig.

Darüber hinaus können Privatpersonen, die Ladeinfrastruktur auf ihrem Grundstück oder an Mehrfamilienhäusern errichten möchten, ebenfalls einen Antrag stellen – ein klarer Vorteil gegenüber vielen Bundesprogrammen, die ausschließlich auf Unternehmen ausgerichtet sind. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass die Maßnahme in Thüringen umgesetzt wird und den technischen sowie organisatorischen Anforderungen der Förderrichtlinie entspricht.

Ein weiterer Pluspunkt: Auch Kooperationen, beispielsweise von mehreren Unternehmen oder einem Zusammenschluss von WEGs, sind antragsberechtigt – sofern eine klare Zuordnung der Kosten und Zuständigkeiten möglich ist. So lassen sich insbesondere größere Projekte, wie Ladeinfrastruktur für ganze Gewerbeareale oder Wohnquartiere, effizient und förderfähig realisieren.

Zu beachten ist zudem, dass E-MobilInvest auch bereits begonnene Maßnahmen fördert – vorausgesetzt, die Antragstellung erfolgte vor Vertragsabschluss mit einem Dienstleister. Deshalb ist eine frühzeitige Abstimmung mit der Bewilligungsstelle, oft die Thüringer Aufbaubank (TAB), empfehlenswert. Hier können formale Fragen geklärt und mögliche Stolperfallen vermieden werden.

Höhe der Förderung und förderfähige Kosten

Die E-MobilInvest-Förderung überzeugt mit einer außergewöhnlich hohen Förderquote: bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben können bezuschusst werden – je nach Antragsteller und Projektart. Besonders attraktiv ist auch der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt: bis zu 20.000 sind möglich, was deutlich über dem Niveau vieler anderer Programme liegt. Damit wird nicht nur die Installation einfacher Ladepunkte, sondern auch die Realisierung komplexerer Vorhaben wie Schnellladestationen oder bidirektionale Systeme finanziell tragbar.

Förderfähig sind alle Kosten, die unmittelbar mit dem Aufbau oder der Erweiterung der Ladeinfrastruktur verbunden sind. Dazu zählen die Anschaffung der Ladehardware (z. B. AC-Wallboxen oder DC-Schnelllader), die Kosten für Installation, Verkabelung und Fundamentierung, sowie Planungsleistungen, Machbarkeitsstudien oder die Erstellung eines Lade- und Lastmanagementkonzepts. Auch der Anschluss an das Stromnetz – inklusive eventuell notwendiger Verstärkungen – ist förderfähig, ebenso wie Backend-Systeme für Abrechnung und Monitoring.

Ein weiterer Vorteil: Die Förderung berücksichtigt nicht nur neue Projekte, sondern auch Erweiterungen bestehender Ladeinfrastruktur, etwa wenn zusätzliche Ladepunkte ergänzt oder bestehende Systeme modernisiert werden. Entscheidend ist, dass die Maßnahme dem neuesten Stand der Technik entspricht und langfristig zur Elektrifizierung des Verkehrs beiträgt.

Wichtig ist allerdings, dass förderfähige Kosten klar abgegrenzt werden. Nicht förderfähig sind etwa die laufenden Betriebskosten, Versicherungen oder Kosten für den Ladestrom selbst. Ebenso wenig können Eigenleistungen des Antragstellers geltend gemacht werden – es sei denn, sie sind als Sachleistungen im Rahmen von Kooperationen eindeutig nachweisbar.

Technische Anforderungen an die Ladeeinrichtungen

Die hohe Förderquote geht bei E-MobilInvest mit strengen technischen Anforderungen einher. Denn Ziel ist es nicht nur, irgendeine Infrastruktur zu errichten, sondern eine, die zukunftsfähig, sicher und effizient betrieben werden kann. Daher gelten bereits bei der Antragstellung verbindliche Mindeststandards, die alle geförderten Systeme erfüllen müssen.

Zentral ist dabei die Mindestladeleistung: AC-Ladepunkte müssen mindestens 11 kW liefern, DC-Schnellladestationen beginnen in der Regel bei 50 kW. Zudem muss jede geförderte Ladestation normkonform sein – also CE-zertifiziert und nach den einschlägigen VDE- und DIN-Normen geprüft. Die Integration in ein intelligentes Lademanagementsystem ist ebenfalls erforderlich, insbesondere bei mehreren Ladepunkten an einem Standort. So wird sichergestellt, dass vorhandene Netzkapazitäten effizient genutzt und Lastspitzen vermieden werden.

Ein weiterer Fokus liegt auf der Backend-Anbindung. Die Ladestation muss über eine offene Schnittstelle verfügen, um mit einem Abrechnungssystem oder Flottenmanagementtool kommunizieren zu können. Nur so ist eine spätere Integration in größere Systeme möglich – ein wichtiger Punkt insbesondere für Unternehmen mit dynamisch wachsendem Ladebedarf.

Besonders fortschrittlich ist die Förderung von bidirektionalem Laden – also Ladestationen, die nicht nur Strom ins Fahrzeug leiten, sondern auch zurück ins Netz oder Gebäude abgeben können. Diese Technologie steckt noch in den Anfängen, wird aber langfristig als Schlüsselelement der Sektorenkopplung betrachtet. Wer bereits heute entsprechende Projekte plant, kann mit zusätzlicher Förderwürdigkeit rechnen – sofern alle technischen Nachweise erbracht werden.

Damit schafft E-MobilInvest die Voraussetzungen für eine qualitativ hochwertige Ladeinfrastruktur in Thüringen – eine, die nicht nur heutigen Anforderungen genügt, sondern auch zukünftigen Herausforderungen gewachsen ist.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Die Antragstellung für das Förderprogramm E-MobilInvest Thüringen erfolgt zentral über die Thüringer Aufbaubank (TAB), die als zuständige Bewilligungsstelle fungiert. Der gesamte Prozess ist schlank gehalten und größtenteils digitalisiert, was Antragstellern die Vorbereitung und Einreichung erheblich erleichtert. Dennoch ist eine sorgfältige Planung im Vorfeld entscheidend, um die Fördermittel erfolgreich zu sichern.

Der erste Schritt besteht darin, alle notwendigen Informationen zur geplanten Maßnahme zusammenzustellen. Dazu zählen technische Daten der Ladeinfrastruktur, geplante Standorte, eine Aufschlüsselung der voraussichtlichen Kosten und eine Skizze des zeitlichen Ablaufs. Besonders wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – also vor Abschluss eines Liefer- oder Installationsvertrags. Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Aufbaubank ist daher dringend zu empfehlen, um Fristen und Richtlinien einzuhalten.

Die eigentliche Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal der TAB. Dort finden sich alle Formulare, Merkblätter und Hinweise zum Verfahren. Neben dem ausgefüllten Antragsformular müssen u. a. Angebote für die geplanten Leistungen, ein technisches Konzept sowie ggf. Nachweise zur Gemeinnützigkeit oder Eigenschaft als KMU eingereicht werden. Unternehmen sollten zusätzlich ihre wirtschaftlichen Kennzahlen bereitstellen, um ihre Förderfähigkeit nachzuweisen.

Nach Einreichung des Antrags prüft die Aufbaubank alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. Bei positiver Bewertung erhalten Antragsteller einen Zuwendungsbescheid, der die maximal bewilligte Fördersumme sowie Auflagen zur Umsetzung enthält. Erst dann darf mit dem Projekt begonnen werden. Im weiteren Verlauf ist eine Verwendungsnachweisprüfung vorgesehen, bei der alle Ausgaben belegt und der Projekterfolg dokumentiert werden müssen. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach Abschluss und Prüfung – meist unkompliziert und zügig, sofern die Unterlagen vollständig und korrekt sind.

Besonderheiten und Kombinationsmöglichkeiten

Ein großer Vorteil von E-MobilInvest liegt in seiner Flexibilität im Zusammenspiel mit anderen Fördermitteln. Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Zuschüsse aus dem Thüringer Programm mit bundesweiten Angeboten wie der KfW-Förderung oder BAFA-Zuschüssen für E-Fahrzeuge kombinieren. Wichtig ist hierbei die Beachtung des EU-Beihilferechts: Die Gesamtsumme aller öffentlichen Fördermittel darf in der Regel nicht über 60 % der förderfähigen Ausgaben liegen – es sei denn, Sonderregelungen wie De-minimis-Grenzen greifen.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer klug kombiniert, kann sowohl Ladeinfrastruktur über E-MobilInvest als auch Fahrzeuge über das BAFA fördern lassen – und dabei zusätzlich von steuerlichen Vorteilen profitieren. Beispielsweise sind viele Investitionen in Ladeinfrastruktur steuerlich als Betriebsausgaben absetzbar, was die wirtschaftliche Attraktivität nochmals erhöht. Auch die THG-Quote, die durch den Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten generiert werden kann, lässt sich parallel geltend machen – ein zusätzlicher Erlösstrom, der Investitionen refinanzieren hilft.

Ein weiterer Aspekt, den viele Antragsteller unterschätzen: Das Förderprogramm berücksichtigt regionale Besonderheiten und Entwicklungen in Thüringen. So kann es etwa in bestimmten Förderaufrufen Prioritäten für strukturschwache Gebiete geben oder zusätzliche Punkte in der Bewertung, wenn Ladeinfrastruktur in ländlichen Regionen errichtet wird. Wer in einem solchen Bereich aktiv ist, sollte dies bei der Projektbeschreibung besonders herausstellen, um seine Chancen auf Bewilligung zu erhöhen.

Zudem lassen sich auch innovative Modelle wie Quartierslösungen oder Ladehubs über E-MobilInvest fördern – vorausgesetzt, die Antragsstellung erfolgt gemeinsam und die Zuständigkeiten sind transparent geregelt. Gerade für WEGs oder Gewerbeparks bietet sich diese Möglichkeit an, um Synergien zu schaffen und Kosten zu teilen.

Fazit: Ladeinfrastruktur mit E-MobilInvest clever ausbauen

Das Förderprogramm E-MobilInvest Thüringen bietet eine der umfassendsten und attraktivsten Förderkulissen für Ladeinfrastruktur in Deutschland – mit Zuschüssen von bis zu 60 % und maximal 20.000 € pro Ladepunkt. Ob Unternehmen, Kommune oder Privatperson: Wer jetzt auf Elektromobilität umsteigen oder bestehende Infrastruktur ausbauen möchte, findet in diesem Programm ideale Voraussetzungen.

Die Kombination aus hoher Förderquote, klaren technischen Standards und der Möglichkeit zur Kopplung mit anderen Programmen macht E-MobilInvest besonders interessant. Zudem wird das Verfahren über die Thüringer Aufbaubank pragmatisch und praxisnah abgewickelt – ein wichtiger Punkt für Antragsteller, die sich nicht mit unnötigem bürokratischem Aufwand aufhalten möchten.

Wer zukunftssicher investieren und zugleich Fördermittel optimal nutzen will, sollte die Antragstellung nicht aufschieben. Denn wie bei allen Programmen gilt: Die Mittel sind begrenzt – und werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vergeben. Frühzeitige Planung, transparente Kommunikation mit der Aufbaubank und ein belastbares technisches Konzept sind deshalb die Schlüssel zum Erfolg.

Mit E-MobilInvest setzt Thüringen ein klares Zeichen für nachhaltige Mobilität – und schafft die Grundlage dafür, dass Ladeinfrastruktur dort entsteht, wo sie wirklich gebraucht wird: dezentral, intelligent und wirtschaftlich tragfähig.

WallboxNow ist Ihr erfahrener Full-Service-Partner für Ladeinfrastrukturen von der Planung, der Förderberatung bis zur erfolgreichen Inbetriebnahme sowie dem 24/7 Betrieb der Infrastruktur.

Förderunterlagen und Wappen des Landes Thüringen zur E-MobilInvest 2025

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