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Wallbox-Förderung für Mehrparteienhäuser 2026 – Fördermöglichkeiten und Umsetzung

Die Wallbox-Förderung für Mehrparteienhäuser ist 2026 ein wichtiges Thema für Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermieter, Wohnungsunternehmen und Eigentümer größerer Wohnungsbestände. Mit dem neuen Bundesprogramm „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr den Aufbau privater Ladeinfrastruktur im Bestand. Dafür stehen insgesamt bis zu 500 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können seit dem 15. April 2026 gestellt werden.

Das Förderprogramm richtet sich ausdrücklich auf Mehrparteienhäuser und deren Stellplätze. Gefördert werden nicht nur einzelne Wallboxen, sondern je nach Förderaufruf auch die dazugehörige technische Infrastruktur. Dazu können unter anderem der Netzanschluss, Stromkabel, technische Komponenten und notwendige bauliche Maßnahmen gehören. Die Förderrichtlinie nennt außerdem die vorbereitende Vorverkabelung von Stellplätzen als Förderzweck.

Für die praktische Umsetzung ist deshalb eine wichtige Unterscheidung notwendig: Eine Förderung sollte nicht isoliert als Zuschuss für eine einzelne Wallbox betrachtet werden. Bei einem Mehrfamilienhaus entsteht vielmehr die Möglichkeit, eine technische Grundlage für mehrere Ladepunkte und zukünftige Ausbaustufen zu schaffen.

Nach aktuellem Stand müssen im Rahmen des Programms grundsätzlich mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert und mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden. Je nach Ausführung beträgt der Förderbetrag bis zu 1.300 Euro pro zu elektrifizierendem Stellplatz ohne installierte Wallbox, bis zu 1.500 Euro mit Wallbox oder bis zu 2.000 Euro mit einem bidirektionalen Ladepunkt. Die Ladeleistung pro Ladepunkt darf maximal 22 kW betragen.

Damit verbindet die Förderung finanzielle Unterstützung mit einem klaren Infrastrukturgedanken. Für WEGs und Hausverwaltungen bedeutet das, dass Förderantrag, technische Planung, Beschlussfassung und spätere Umsetzung frühzeitig aufeinander abgestimmt werden sollten.

1. Welche Wallbox-Förderung gibt es für Mehrparteienhäuser 2026?

Das zentrale Bundesprogramm 2026 trägt den Namen „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“. Es wurde vom Bundesministerium für Verkehr im März 2026 als neue Fördermaßnahme veröffentlicht und richtet sich auf nicht öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern. Ziel ist es, den Aufbau privater Lademöglichkeiten im Gebäudebestand zu unterstützen.

Das Programm verfügt über ein Gesamtvolumen von bis zu 500 Millionen Euro. Die Förderung ist in unterschiedliche Förderaufrufe für verschiedene Antragstellergruppen aufgeteilt. Dazu gehören Wohnungseigentümergemeinschaften, KMU sowie Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum und Wohnungsbaugesellschaften beziehungsweise Immobilienunternehmen mit größeren Wohnungsbeständen.

Für WEGs sowie KMU und private Eigentümer von vermietetem Wohneigentum ist nach aktuellem Förderaufruf eine Antragstellung bis zum 10. November 2026 möglich. Für Unternehmen und Eigentümer mit größeren Wohnungsbeständen gibt es ein separates wettbewerbliches Verfahren mit einer Antragsfrist bis zum 15. Oktober 2026.

Die Förderung ist dabei breiter angelegt als ein klassischer Zuschuss ausschließlich für eine Wallbox. Die Förderrichtlinie nennt ausdrücklich die Anschaffung und Errichtung nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur einschließlich technischer Ausrüstung. Ebenso können der Netzanschluss und erforderliche elektrische Komponenten wie Stromkabel oder Transformatoren förderfähig sein. Auch notwendige Baumaßnahmen beziehungsweise Anpassungen von Grundflächen oder Straßen können grundsätzlich berücksichtigt werden.

Nicht automatisch förderfähig sind dagegen beispielsweise Planungs-, Genehmigungs- und Betriebskosten. Außerdem können die jeweiligen Förderaufrufe die grundsätzlich förderfähigen Ausgaben weiter einschränken. Deshalb sollte vor einer Investitionsentscheidung immer der für die jeweilige Antragstellergruppe geltende Förderaufruf geprüft werden.

Die Förderung betrifft außerdem nicht nur bereits installierte Wallboxen. Die vorbereitende Vorverkabelung von Stellplätzen ist ein wesentlicher Bestandteil des Programms. In der Richtlinie wird Vorverkabelung als technische Vorbereitung einschließlich notwendiger Datenübertragung, Kabel, Kabelwege und – soweit erforderlich – Stromzähler definiert.

Damit verfolgt das Programm einen langfristig ausgerichteten Ansatz. Ein Mehrparteienhaus soll nicht lediglich einen einzelnen Ladepunkt erhalten, sondern schrittweise auf eine größere Ladeinfrastruktur vorbereitet werden.

2. Wer kann eine Förderung für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus beantragen?

Die Förderung richtet sich an verschiedene Eigentümer- und Organisationsformen. Für Wohnungseigentümergemeinschaften ist insbesondere relevant, dass WEGs grundsätzlich zu den vorgesehenen Empfängergruppen gehören.

Auch einzelne Wohnungseigentümer beziehungsweise Eigentümer eines Mehrparteienhauses können – abhängig von der jeweiligen Antragstellergruppe und den geltenden Bedingungen – antragsberechtigt sein. Die Förderrichtlinie nennt unter anderem Wohnungseigentümer, Eigentümer eines Mehrparteienhauses und Eigentümer von Stellplätzen, die einem Mehrparteienhaus zugeordnet sind. Auch Gemeinschaften von Wohnungseigentümern sind grundsätzlich als Antragsteller vorgesehen.

Darüber hinaus richtet sich das Programm an KMU sowie an Privateigentümer von vermietetem Wohneigentum. Für Wohnungsbaugesellschaften und Immobilienunternehmen mit größeren Wohnungsbeständen besteht ein eigener Förderaufruf.

Für die Einordnung ist auch die Definition des Mehrparteienhauses relevant. Nach der Förderrichtlinie handelt es sich um ein Gebäude, das überwiegend zu Wohnzwecken bestimmt und in mindestens drei Wohneinheiten unterteilt ist. Die zugehörigen Stellplätze können sich auf einer Parkfläche oder beispielsweise in einer Tiefgarage beziehungsweise einem Garagenkomplex befinden.

Bei einer WEG kommt der internen Organisation eine besondere Bedeutung zu. Die Eigentümergemeinschaft muss nicht nur die grundsätzliche Entscheidung für die Ladeinfrastruktur treffen, sondern auch technische und finanzielle Fragen vorbereiten.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur weist in ihrem WEGweiser ausdrücklich darauf hin, dass Entscheidungen innerhalb einer WEG, die Vorbereitung von Beschlüssen und technische Prüfungen mehrere Monate in Anspruch nehmen können. Deshalb wird empfohlen, frühzeitig mit der Planung zu beginnen.

Auch die Hausverwaltung kann dabei eine wichtige koordinierende Rolle übernehmen. Sie kann beispielsweise den Ladebedarf der Eigentümer oder Mieter erfassen, Informationen zur Förderung bereitstellen und die notwendigen Unterlagen für die Entscheidungsfindung vorbereiten.

Welche Person oder Organisation den Antrag konkret stellt und welche Nachweise erforderlich sind, hängt jedoch von der jeweiligen Antragstellergruppe ab. Deshalb sollten die aktuellen Anforderungen des jeweiligen Förderaufrufs vor Antragstellung geprüft werden.

3. Welche Ladeinfrastruktur kann bei einem Mehrparteienhaus förderfähig sein?

Die Förderung ist ausdrücklich nicht auf den Kauf einer einzelnen Wallbox beschränkt. Das Programm unterstützt den Aufbau einer umfassenderen Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern.

Grundsätzlich können nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte mit Typ-2- oder CCS-Anschluss sowie die dazugehörige technische Ausrüstung Gegenstand der Förderung sein. Auch der Netzanschluss und erforderliche elektrische Komponenten werden in der Förderrichtlinie ausdrücklich genannt. Dazu können beispielsweise Stromkabel und Transformatoren gehören, sofern sie für den Anschluss der Ladeinfrastruktur erforderlich sind.

Darüber hinaus können notwendige Baumaßnahmen beziehungsweise Anpassungen von Grundflächen oder Straßen grundsätzlich förderfähig sein. Die konkreten förderfähigen Positionen können jedoch durch den jeweiligen Förderaufruf eingeschränkt werden.

Für Mehrparteienhäuser ist insbesondere die Vorverkabelung relevant. Sie schafft die technische Grundlage dafür, dass weitere Stellplätze später mit Ladepunkten ausgestattet werden können.

Die aktuelle Förderung verlangt grundsätzlich, dass mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze eines Mehrparteienhauses vorverkabelt werden und mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert werden. Damit wird eine gewisse Größenordnung des Ladeinfrastrukturprojekts vorausgesetzt.

Bei den Förderbeträgen wird zwischen verschiedenen Ausführungen unterschieden. Nach dem aktuellen Förderaufruf sind bis zu 1.300 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz möglich, wenn keine Wallbox installiert wird. Mit installierter Wallbox beträgt der maximale Festbetrag 1.500 Euro je Stellplatz. Für einen Ladepunkt, der bidirektionales Laden unterstützt, sind bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Stellplatz vorgesehen.

Die maximale Ladeleistung pro Ladepunkt beträgt nach dem aktuellen Programm 22 kW.

Für die Planung bedeutet das: Die Förderung sollte nicht nur anhand der Wallbox selbst kalkuliert werden. Vielmehr sollte die gesamte technische Struktur betrachtet werden, die für die Elektrifizierung der vorgesehenen Stellplätze notwendig ist.

4. Welche Voraussetzungen müssen Mehrparteienhäuser für die Förderung erfüllen?

Neben der Antragstellergruppe und dem Gebäudetyp sind verschiedene technische und formale Voraussetzungen relevant.

Zunächst muss das Vorhaben ein Mehrparteienhaus im Sinne der Förderrichtlinie betreffen. Dabei muss das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden und mindestens drei Wohneinheiten aufweisen. Die Stellplätze müssen klar abgegrenzte, fest zugewiesene Flächen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums sein und den Bewohnern des Mehrparteienhauses dienen.

Eine besonders wichtige Voraussetzung ist der Zeitpunkt des Vorhabens. Nach der Förderrichtlinie darf das Vorhaben vor der Bescheidung grundsätzlich noch nicht begonnen worden sein. Als Vorhabenbeginn gilt insbesondere der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags.

Das bedeutet für WEGs und Hausverwaltungen: Die technische Vorbereitung sollte früh beginnen, die förderrechtlich relevanten Schritte müssen jedoch mit dem Antragsverfahren abgestimmt werden. Ein Auftrag an einen ausführenden Betrieb sollte nicht vorschnell erteilt werden, wenn dadurch ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ausgelöst werden könnte.

Auch der Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur muss grundsätzlich mit erneuerbarer Energie erfolgen. Die Richtlinie nennt dabei insbesondere die Einbindung lokal erzeugter erneuerbarer Energie als wünschenswert.

Hinzu kommen die technischen Mindestanforderungen des jeweiligen Förderaufrufs. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur stellt hierfür unter anderem ein Hinweisblatt zu den technischen Mindestanforderungen und weitere Informationsmaterialien bereit.

Vor der Antragstellung sollte deshalb geprüft werden, ob das geplante Projekt hinsichtlich Stellplätzen, Ladepunkten, Vorverkabelung, elektrischer Infrastruktur und technischer Ausführung mit den aktuellen Förderbedingungen übereinstimmt.

Gerade bei bestehenden Mehrfamilienhäusern kann außerdem die vorhandene elektrische Infrastruktur eine Herausforderung darstellen. Die Förderrichtlinie weist selbst darauf hin, dass beispielsweise veraltete Elektrik oder eine begrenzte Netzanschlussleistung die Installation von Ladeinfrastruktur erschweren können.

Eine technische Prüfung vor der Antragstellung kann deshalb dazu beitragen, spätere Anpassungen des Projekts zu vermeiden.

5. Förderung und technische Planung der Ladeinfrastruktur miteinander verbinden

Eine Förderzusage und eine technisch umsetzbare Ladeanlage sind zwei miteinander verbundene, aber unterschiedliche Aspekte eines Projekts.

Die Förderung kann die Investition in Ladeinfrastruktur finanziell unterstützen. Sie beantwortet jedoch nicht automatisch die Frage, wie viele Ladepunkte für das konkrete Mehrfamilienhaus sinnvoll sind, wie die Stellplätze angeschlossen werden oder ob die vorhandene elektrische Infrastruktur ausreichend dimensioniert ist.

Deshalb sollte bereits vor der Antragstellung eine technische Grundlage für das Projekt vorhanden sein.

Dazu gehört zunächst die Analyse des Gebäudes und der Stellplätze. Welche Stellplätze sollen elektrifiziert werden? Wo befinden sich die elektrischen Verteilungen? Welche Leitungswege stehen zur Verfügung? Wie ist der bestehende Netzanschluss aufgebaut?

Anschließend sollte der Ladebedarf betrachtet werden. Die Zahl der Bewohner allein bestimmt nicht automatisch die erforderliche Anzahl an Ladepunkten. Relevant sind auch die tatsächliche Nachfrage, die geplante Ausbaustrategie und die Möglichkeit, weitere Stellplätze zu einem späteren Zeitpunkt zu erschließen.

Auch die Vorverkabelung sollte langfristig betrachtet werden. Wenn beispielsweise ein Teil der Stellplätze heute mit aktiven Wallboxen ausgestattet wird, können weitere Stellplätze für spätere Ausbaustufen vorbereitet werden.

Lastmanagement kann ebenfalls Bestandteil der technischen Planung sein. Bei mehreren Ladepunkten ermöglicht es eine koordinierte Verteilung der verfügbaren Leistung auf die Ladeanlage.

Die Förderung und die technische Planung sollten deshalb möglichst früh zusammengeführt werden. So kann der Fördergegenstand mit dem tatsächlich benötigten technischen Umfang abgestimmt werden.

Das ist insbesondere bei WEGs relevant. Ein Beschluss über ein Ladeprojekt sollte möglichst auf einer belastbaren technischen Grundlage beruhen. Eigentümer sollten nachvollziehen können, welche Leistungen vorgesehen sind, welche Stellplätze einbezogen werden und wie die Ladeanlage später erweitert werden kann.

Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur empfiehlt ebenfalls, frühzeitig mit Bedarfserfassung und Planung zu beginnen. Ihr WEGweiser betrachtet dabei nicht nur die technische Ausstattung, sondern auch Vorrüstung, Lastmanagement, Abrechnung, Betrieb sowie die rechtliche und finanzielle Umsetzung innerhalb der WEG.

6. Von der Förderzusage zur Umsetzung der Ladeinfrastruktur

Nach einer Förderentscheidung beginnt die eigentliche Umsetzung des Ladeprojekts. Dabei sollte zwischen Förderverfahren und technischer Projektabwicklung unterschieden werden.

Zunächst müssen die im Förderantrag vorgesehenen Maßnahmen entsprechend der Bewilligung umgesetzt werden. Die technische Planung kann dabei konkretisiert und mit den ausführenden Unternehmen abgestimmt werden.

Für größere Mehrfamilienhäuser gehören dazu beispielsweise die genaue Festlegung der Ladepunkte, Leitungswege, Unterverteilungen, Kommunikationskomponenten und Steuerungssysteme.

Auch der Netzanschluss muss entsprechend der technischen Planung berücksichtigt werden. Wenn Anpassungen erforderlich sind, müssen diese mit den zuständigen Stellen und den ausführenden Fachbetrieben koordiniert werden.

Anschließend folgen Installation und Inbetriebnahme. Dabei werden die Ladepunkte elektrisch angeschlossen, die Kommunikationsverbindungen eingerichtet und die Ladeanlage in das vorgesehene Steuerungs- beziehungsweise Backend-System integriert.

Bei einer Anlage mit mehreren Ladepunkten sollte außerdem das Lastmanagement entsprechend der tatsächlichen Anlagenstruktur eingerichtet werden.

Auch die Abrechnung und Nutzerverwaltung können Bestandteil der Umsetzung sein. Bei einer WEG kann beispielsweise festgelegt werden, wie Ladevorgänge einzelnen Nutzern oder Stellplätzen zugeordnet werden.

Nach Abschluss der Arbeiten sind die entsprechenden Nachweise und Unterlagen gemäß den Vorgaben des Förderverfahrens zu erstellen. Die Förderrichtlinie sieht ein Verwendungsnachweisverfahren vor; die konkreten Anforderungen ergeben sich aus dem jeweiligen Förderaufruf und Zuwendungsbescheid.

Wichtig ist außerdem, dass die Förderbedingungen nicht mit der Förderzusage enden. Die Richtlinie sieht einen Umsetzungszeitraum und eine Zweckbindungsfrist vor, innerhalb derer die geförderte Infrastruktur bestimmten Anforderungen unterliegt. Die konkrete Zweckbindungsfrist wird im jeweiligen Förderaufruf bekannt gegeben.

Die Umsetzung sollte deshalb von Anfang an so organisiert werden, dass technische Dokumentation, Rechnungen, Nachweise und weitere erforderliche Unterlagen vollständig nachvollziehbar bleiben.

7. Worauf WEGs und Hausverwaltungen bei geförderten Ladeprojekten achten sollten

Für WEGs und Hausverwaltungen ist ein gefördertes Ladeprojekt nicht nur eine technische, sondern auch eine organisatorische Aufgabe.

Zunächst sollte der tatsächliche Ladebedarf ermittelt werden. Die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur empfiehlt für WEGs unter anderem eine Bedarfsabfrage, bei der erfasst wird, welche Eigentümer oder Nutzer aktuell beziehungsweise mittelfristig einen Ladepunkt benötigen.

Anschließend sollte die technische Ausgangssituation untersucht werden. Nur wenn bekannt ist, wie die elektrische Infrastruktur des Gebäudes aufgebaut ist, können Angebote sinnvoll verglichen werden.

Bei mehreren Angeboten sollte deshalb nicht ausschließlich der Gesamtpreis betrachtet werden. Entscheidend ist auch, welche technischen Leistungen jeweils enthalten sind.

Unterschiede können beispielsweise bei Vorverkabelung, Leitungswegen, Unterverteilungen, Lastmanagement, Backend, Abrechnung, Inbetriebnahme und späterer Erweiterbarkeit entstehen.

Gerade bei geförderten Projekten sollte außerdem geprüft werden, welche Positionen tatsächlich Bestandteil der Förderung sind. Die allgemeine Förderrichtlinie nennt zwar verschiedene grundsätzlich förderfähige Maßnahmen, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die jeweiligen Förderaufrufe Einschränkungen vorsehen können.

Für eine WEG kann es deshalb sinnvoll sein, ein technisch eindeutiges Leistungsverzeichnis beziehungsweise eine detaillierte Leistungsbeschreibung als Vergleichsgrundlage zu verwenden.

Auch die spätere Erweiterbarkeit sollte berücksichtigt werden. Eine möglichst günstige erste Ausbaustufe ist nicht automatisch die technisch sinnvollste Lösung, wenn dadurch spätere Erweiterungen erheblich aufwendiger werden.

Hausverwaltungen sollten außerdem die zeitliche Abfolge beachten. Die Vorbereitung eines WEG-Beschlusses, die technische Prüfung, die Antragstellung und die spätere Umsetzung benötigen Zeit. Der WEGweiser der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur weist ausdrücklich darauf hin, dass entsprechende Entscheidungs- und Vorbereitungsprozesse mehrere Monate beanspruchen können.

Besonders wichtig ist der richtige Zeitpunkt für Beauftragung und Maßnahmenbeginn. Die Förderbedingungen sehen vor, dass das Vorhaben vor der Bescheidung grundsätzlich noch nicht begonnen haben darf.

Eine sorgfältige Vorbereitung kann deshalb dazu beitragen, technische Planung, WEG-Entscheidung und Förderverfahren besser aufeinander abzustimmen.

8. Wallbox-Förderung sinnvoll für eine langfristig ausbaubare Ladeanlage nutzen

Die Wallbox-Förderung für Mehrparteienhäuser 2026 sollte nicht ausschließlich als Zuschuss für einzelne Ladepunkte betrachtet werden. Gerade die Kombination aus aktiven Ladepunkten und Vorverkabelung ermöglicht es, eine größere Ladeinfrastruktur schrittweise aufzubauen.

Das aktuelle Bundesprogramm unterstützt ausdrücklich die vorbereitende Vorverkabelung. Gleichzeitig müssen grundsätzlich mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert und mindestens 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden. Dadurch wird eine technische Perspektive über die unmittelbar benötigten Ladepunkte hinaus geschaffen.

Für ein Mehrfamilienhaus kann das beispielsweise bedeuten, dass zunächst ein Teil der Stellplätze mit Wallboxen ausgestattet wird, während weitere Stellplätze bereits technisch vorbereitet werden.

Die elektrische Infrastruktur sollte dabei auf zukünftige Erweiterungen ausgerichtet werden. Auch Lastmanagement und Backend sollten so ausgewählt werden, dass weitere Ladepunkte später integriert werden können.

Dadurch kann die Ladeanlage mit dem tatsächlichen Ladebedarf der Bewohner wachsen.

Eine langfristige Planung ist besonders relevant, weil die technische Infrastruktur eines Mehrfamilienhauses nicht bei jeder neuen Wallbox vollständig neu aufgebaut werden sollte. Eine durchdachte Vorverkabelung, geeignete Verteilungen und eine skalierbare Steuerung schaffen eine gemeinsame Grundlage für mehrere Ausbaustufen.

Auch die Förderung selbst sollte in diesen Gesamtzusammenhang eingeordnet werden. Sie kann einen Teil der Investition unterstützen, ersetzt aber nicht die technische Planung und die organisatorische Vorbereitung des Projekts.

Für WEGs und Hausverwaltungen bedeutet das: Zunächst sollte geklärt werden, welche Ladeinfrastruktur das Gebäude heute benötigt und wie sie perspektivisch wachsen soll. Danach können Förderumfang, technische Planung und Angebote aufeinander abgestimmt werden.

Die Förderung wird damit zu einem Baustein einer langfristigen Ladeinfrastrukturstrategie für das Mehrparteienhaus.

Wallbox-Förderung und technische Umsetzung aus einer Hand planen

Die Wallbox-Förderung für Mehrparteienhäuser 2026 bietet aktuell eine konkrete Möglichkeit, den Aufbau privater Ladeinfrastruktur im Gebäudebestand finanziell zu unterstützen. Für WEGs sowie KMU und private Vermieter ist die Antragstellung nach aktuellem Stand bis zum 10. November 2026 möglich; für große Wohnungsbestände gilt im entsprechenden Förderaufruf eine Frist bis zum 15. Oktober 2026.

Die aktuellen Förderbeträge liegen je nach Ausführung bei bis zu 1.300 Euro ohne Wallbox, 1.500 Euro mit Wallbox beziehungsweise 2.000 Euro mit einem bidirektionalen Ladepunkt pro zu elektrifizierendem Stellplatz. Gleichzeitig müssen grundsätzlich mindestens sechs Stellplätze elektrifiziert und 20 Prozent der vorhandenen Stellplätze vorverkabelt werden.

Für die Antragstellung und Umsetzung sind die jeweils aktuellen Förderaufrufe und technischen Anforderungen maßgeblich. Die offizielle Förderübersicht der Nationalen Leitstelle Ladeinfrastruktur stellt die aktuellen Informationen und Fristen bereit.

Offizielle Förderinformationen „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“

WallboxNow unterstützt WEGs, Hausverwaltungen und Eigentümer bei der technischen Planung und Umsetzung von Ladeinfrastruktur für Mehrfamilien- und Mehrparteienhäuser. Von der Bestandsanalyse über Vorverkabelung und Ladepunktplanung bis zu Netzanschluss, Lastmanagement, Installation und späterem Ausbau kann die Ladeanlage als zusammenhängendes Projekt geplant werden.

Gerade bei einem geförderten Vorhaben ist es sinnvoll, Förderbedingungen und technische Planung frühzeitig miteinander abzugleichen. So kann die Förderung nicht nur für einzelne Wallboxen genutzt werden, sondern als Grundlage für eine langfristig ausbaubare Ladeinfrastruktur im gesamten Mehrparteienhaus dienen.

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