Die Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden werden ab dem 1. Januar 2027 deutlich konkreter. Mit der beschlossenen Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) rückt insbesondere die Vorverkabelung von Stellplätzen stärker in den Mittelpunkt. Für Bauträger, Eigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungseigentümergemeinschaften bedeutet das: Ladeinfrastruktur sollte bei Neubauprojekten und größeren Renovierungen frühzeitig mitgeplant werden.
Neue Anforderungen für Wohngebäude ab 2027
Bei neu errichteten Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen müssen künftig mindestens jeweils 50 Prozent der barrierefreien und nicht barrierefreien Stellplätze mit Vorverkabelung ausgestattet werden. Die übrigen Stellplätze müssen über Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität verfügen. Zusätzlich muss bei einem Neubau mindestens ein Ladepunkt vorhanden sein.
Damit wird die technische Vorbereitung der Stellplätze zu einem wichtigen Bestandteil der Gebäudeplanung. Statt erst dann Leitungen zu verlegen, wenn einzelne Bewohner eine Wallbox beantragen, soll die Infrastruktur bereits bei der Errichtung oder größeren Renovierung entsprechend vorbereitet werden.
Vorverkabelung ist mehr als ein Leerrohr
Besonders relevant ist die neue Definition der Vorverkabelung. Gemeint ist nicht lediglich ein Leerrohr oder ein zentraler Kabelkanal. Die elektrische Vorbereitung muss einen anschlussfähigen Endpunkt am Stellplatz schaffen, sodass eine spätere Ladeeinrichtung ohne weitere grundlegende Elektroarbeiten angeschlossen werden kann. Eine reine Sammelinstallation ohne individuelle Abzweigung reicht dafür nicht aus.
Für Mehrfamilienhäuser bedeutet das, dass die Elektroplanung von Anfang an auf die spätere Anzahl der Ladepunkte ausgelegt werden sollte.
Ladeinfrastruktur muss mitwachsen können
Gerade in größeren Tiefgaragen ist es häufig nicht wirtschaftlich oder technisch notwendig, sofort jeden Stellplatz mit einer Wallbox auszustatten. Eine professionell geplante Vorverkabelung ermöglicht dagegen einen schrittweisen Ausbau.
Zunächst können beispielsweise einige Ladepunkte installiert werden. Weitere Stellplätze lassen sich später ergänzen, ohne die komplette Elektroinstallation erneut aufbauen zu müssen.
Dabei spielen auch Netzanschluss, Unterverteilungen, Kabelwege, Lastmanagement und Kommunikation eine wichtige Rolle. Die Infrastruktur sollte so geplant werden, dass sie mit der steigenden Zahl an Elektrofahrzeugen mitwachsen kann.
Jetzt auf 2027 vorbereiten
Die neue GEIG-Regelung tritt erst am 1. Januar 2027 in Kraft. Trotzdem ist eine frühzeitige Planung sinnvoll, insbesondere bei Neubauten und größeren Renovierungen, deren technische Planung bereits heute beginnt. Bis zum Inkrafttreten gilt die bisherige Fassung des GEIG weiterhin.
Für Eigentümer und WEGs bietet sich deshalb an, die geplante Ladeinfrastruktur nicht nur anhand des aktuellen Bedarfs zu dimensionieren. Entscheidend ist vielmehr, wie viele Stellplätze mittel- und langfristig elektrifiziert werden sollen.
Fazit: Die GEIG-Novelle macht die Vorverkabelung zu einem noch wichtigeren Bestandteil moderner Wohnimmobilien. Wer Ladeinfrastruktur bereits bei der Planung des Mehrfamilienhauses berücksichtigt, schafft die Grundlage für einen kontrollierten und später erweiterbaren Ausbau.

















































