BÜROGEBÄUDEWOHNQUARTIEREGEWERBEIMMOBILIENHAUSVERWALTUNGENTIEFGARAGENPARKHÄUSERWEG (WOHNUNGSEIGENTÜMERGEMEINSCHAFTEN)MIETSHÄUSEREINKAUFSZENTRENAUTOHÄUSERWERKSANLAGENFIRMENPARKPLÄTZEBAUGEMEINSCHAFTENFLOTTENPARKPLÄTZEWOHNIMMOBILIENGEWERBEIMMOBILIEN

[ News Infos & mehr ]

GEIG-Novelle 2026: Das ändert sich jetzt für Wallboxen in Mehrfamilienhäusern

Was ändert sich mit der GEIG-Novelle 2026?

Die lange erwartete Novelle des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) steht kurz vor der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Bundestag und Bundesrat haben dem finalen Gesetzesentwurf bereits zugestimmt.

Für Eigentümer, WEG-Verwalter und Bauherren von Wohngebäuden bedeutet das: Die bisherigen Vorgaben werden deutlich verschärft. Die Novelle setzt die EU-Gebäuderichtlinie EPBD in deutsches Recht um und definiert neue Mindeststandards für Ladeinfrastruktur.

Die wichtigsten neuen Pflichten für Wohngebäude

Die neuen Regelungen greifen früher als bisher. Künftig müssen bereits Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen bei Neubau oder größerer Renovierung Ladeinfrastruktur berücksichtigen.

Konkret bedeutet das für Neubauten:

  • Mindestens 50 Prozent der Stellplätze müssen vorverkabelt werden
  • Die übrigen Stellplätze benötigen Leitungsinfrastruktur (Leerrohre, Kabeltrassen)
  • Mindestens ein Ladepunkt muss errichtet werden

Bei größeren Renovierungen bestehender Wohngebäude mit mehr als drei Stellplätzen gilt: Vorverkabelung für 50 Prozent und Leitungsinfrastruktur für den Rest.

Intelligentes Laden wird Pflicht

Ein Novum im neuen GEIG: Intelligentes Laden wird zur Anforderung. Ladepunkte sollen künftig in der Lage sein, die Stromzufuhr dynamisch anzupassen – etwa basierend auf Netzkapazität, Ladebedarf oder verfügbarem Strom. Das ist besonders für Mehrfamilienhäuser relevant, um mehrere Wallboxen netzdienlich zu betreiben, ohne den Hausanschluss zu überlasten.

Was bedeutet das für Bestandsimmobilien?

Für bestehende Wohngebäude ohne Renovierung fallen die verschärften Pflichten zunächst nicht an. Dennoch lohnt sich eine strategische Vorrüstung: Wer jetzt Leerrohre und Kabelwege schafft, spart später erhebliche Tiefbaukosten. Zudem steigt der Immobilienwert und die Attraktivität für Mieter mit E-Auto deutlich.

Fazit: Handlungsbedarf prüfen

Die GEIG-Novelle 2026 macht Ladeinfrastruktur zum festen Bestandteil der Immobilienplanung. Für Wohngebäude bedeutet das mehr Vorverkabelung, mehr Ladepunkte und intelligente Steuerung. Wer jetzt plant, vermeidet teure Nachrüstungen und macht seine Immobilie zukunftssicher.

Ab wann gilt die neue GEIG-Novelle 2026?

Die GEIG-Novelle wurde von Bundestag und Bundesrat gebilligt und tritt in Kraft, sobald sie im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Die Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD musste ursprünglich bis Mai 2026 erfolgen.

Für Wohngebäude gelten die neuen Pflichten bei:

  • Neubauten: Sofort nach Inkrafttreten des Gesetzes
  • Größeren Renovierungen: Ab dem Zeitpunkt der baulichen Maßnahme
  • Bestandsimmobilien ohne Renovierung: Zunächst keine unmittelbare Pflicht

Für Gewerbeimmobilien gilt bereits seit dem 1. Januar 2025 eine erste Ausstattungspflicht für Bestandsgebäude, die ab dem 1. Januar 2027 weiter verschärft wird.

Muss ich als Eigentümer sofort eine Wallbox installieren?

Nein, nicht sofort. Die Pflichten der GEIG-Novelle gelten primär für Neubauten und größere Renovierungen von Wohngebäuden mit mehr als drei Stellplätzen. Bestandsimmobilien ohne Renovierung sind zunächst nicht betroffen.

Was Sie jedoch beachten sollten:

  • Bei Neubau oder Kernsanierung: Mindestens 50 Prozent der Stellplätze müssen vorverkabelt werden, die übrigen benötigen Leitungsinfrastruktur.
  • Mindestens ein Ladepunkt ist bei Neubauten Pflicht.
  • Intelligentes Laden wird zur technischen Anforderung.

Wer jetzt strategisch vorrüstet – etwa durch Leerrohre und Kabelwege – spart später erhebliche Tiefbaukosten und steigert den Wert seiner Immobilie.

Was ist der Unterschied zwischen Vorverkabelung und Leitungsinfrastruktur?

Die GEIG-Novelle unterscheidet zwischen zwei Ausbaustufen, die unterschiedliche technische Voraussetzungen schaffen:

Vorverkabelung (50 Prozent der Stellplätze):

  • Elektrische Leitungen sind bereits vollständig verlegt
  • Anschlusskästen und Sicherungen sind vorhanden
  • Wallbox kann sofort installiert werden, ohne bauliche Maßnahmen
  • Höhere Förderung: bis zu 1.300 Euro pro Stellplatz

Leitungsinfrastruktur (übrige Stellplätze):

  • Leerrohre, Kabeltrassen oder Schächte sind vorhanden
  • Keine elektrischen Leitungen verlegt, aber Wege für späteren Nachzug geschaffen
  • Kostengünstigere Vorrüstung für zukünftige Nachrüstung
  • Niedrigere Förderung als bei vollständiger Vorverkabelung

In der Praxis bedeutet das: Die Hälfte der Plätze ist sofort einsatzbereit, die andere Hälfte kann später ohne Tiefbau ergänzt werden.

Jetzt Anfrage senden!

*Zur Beantwortung meiner Anfrage willige ich den Datenschutzrichtlinien zu sowie der Speicherung meiner übermittelten Daten ein.

Bald bei Ihnen?

GEIG 2027: Vorverkabelung wird für Mehrfamilienhäuser wichtiger

Die Anforderungen an Ladeinfrastruktur in Wohngebäuden werden ab dem 1....Mehr lesen

Autostrom für Mieter – Wallbox-Strom fair und transparent bereitstellen

Die Elektromobilität verändert nicht nur den Straßenverkehr, sondern auch die...Mehr lesen

Autostrom Ladeinfrastruktur – Moderne Energiekonzepte für Wohn- und Gewerbeimmobilien

Die Elektromobilität verändert die Anforderungen an Immobilien. Wo früher wenige...Mehr lesen

Autostrom Tiefgarage – Ladeinfrastruktur für viele Stellplätze effizient betreiben

Tiefgaragen gehören zu den wichtigsten Standorten für den Ausbau der...Mehr lesen

Jetzt Anfrage senden & individuelle Ladelösung von unserem professionellen Team umsetzen lassen

Google Bewertung
5.0
Basierend auf 70 Rezensionen
js_loader